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VG Frankfurt/Oder, 28.07.2022 - 7 KE 9/21.A |
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Nr 3104 Abs 1 Nr 2 RVG-VV, § 84 Abs 3 S 2 VwGO
Erinnerung, Kostenfestsetzung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2017 - 12 E 790/16
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.07.2022 - 7 KE 9/21
Die auf den Erlass eines Gerichtsbescheides gestützte Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG setzt auch voraus, dass der Gerichtsbescheid das erstinstanzliche Verfahren beendet (vgl. OVG NRW, Beschl. vom 9. Mai 2017 - 12 E 790/16 -, juris Rn.4).Dieser Anreiz ginge aber ins Leere, wenn es gleichwohl zu einem Antrag auf mündliche Verhandlung kommt und infolge dessen das Verfahren jedenfalls mit dem Zwischenziel einer mündlichen Verhandlung weitergeführt werden muss (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 12 E 790/16 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
- VG Darmstadt, 05.01.2023 - 6 K 759/17 Mithin ist auch der Sinn und Zweck der Vorschrift der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG erfüllt, wonach ein Anreiz gegeben werden soll, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten, wenn diese vom Gericht grundsätzlich erzwungen werden kann (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28.07.2022 - 7 KE 9/21.A -, juris, Rn. 2, zu Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG).